FSJ von A bis Z

Alter

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) eignet sich für alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Freiwillige unter 18 Jahren können sich für das FSJ von der Schulpflicht befreien lassen.

Anfangszeit

Ein FSJ kann jederzeit begonnen werden.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit richtet sich nach der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. Manche Einsatzstellen erfordern Wochenend-, Nacht- oder Spätdienste.

Ausbildungsplatz

Das FSJ gilt nicht als Ausbildung. Das FSJ kann aber die Bewerbungschancen erheblich verbessern. Oftmals wird er auch als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe vorteilhaft berücksichtigt.

Arbeitslosengeld II

ALG II-Empfänger können grundsätzlich am FSJ teilnehmen. Während eines FSJ sind ALG II-Bezieher nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Bis auf einen Selbstbehalt wird das Entgelt auf ALG II angerechnet.

Darüber hinaus kann ein volljähriger ALG II-Empfänger einen Beitrag zur privaten Versicherung absetzen.

Bitte fragt eure Ansprechpartner vor Ort nach Details.

Bewerbung

Engagierte Mitmacher können sich direkt hier für einen Freiwilligendienst FSJ/BFD bewerben.

Dauer

Das FSJ dauert in der Regel 12, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate.

Einsatzstellen

Der DRK-Freiwilligendienste in Sachsen-Anhalt vermittelt je nach Interessensbereich unterschiedliche FSJ/BFD-Einsatzstellen. Exemplarische Einsatzbereiche sind: Betreuung von Menschen mit Behinderung, Fahrdienste, Kinder- und Jugendhilfe, Krankenhäuser, Mobile Soziale Dienste, Psychiatrien, Rettungsdienst, Schulen und Seniorenhilfe, aber auch neue Formate wie das FSJ im digitalen Bereich.

Fahrtkosten

Freiwillige im FSJ erhalten einen FSJ-Ausweis, der sie – wie auch ein Schüler- oder Ausbildungsnachweis – zu ermäßigten Fahrtkosten berechtigt. Teilweise gibt es auch Ermäßigungen in Kinos oder Schwimmbädern etc. – das Nachfragen lohnt sich! Die Fahrtkosten zu den Seminaren werden voll erstattet.

Fachhochschulreife

Manche Bundesländer, wie beispielsweise Sachsen-Anhalt, erkennen ein FSJ in Verbindung mit dem vollendeten 12. Schuljahr als Fachhochschulreife an.

Kindergeld

Während des FSJ bleibt der Kindergeldanspruch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen.

Pädagogische Begleitung & Seminare

Freiwilligen stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeiter der Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch das DRK berät seine Helfer in allen Belangen rund um die Arbeit. Die Freiwilligendienste werden von pädagogischen Seminaren begleitet, die in der Regel 25 Tage umfassen. Die Seminare die der Reflexion des Einsatzes und vermitteln soziale, persönliche, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen. Sie führen generell in den Freiwilligendienst (FSJ) beim DRK ein und geben einen Überblick über die Rotkreuzbewegung. Zudem können sich die Teilnehmer eigene Themen erarbeiten, die sie persönlich interessieren. Darüber hinaus bieten die Seminare die Möglichkeit, andere Freiwillige kennenzulernen und sich mit ihnen über die Praxiserfahrungen auszutauschen.

Praktikum

Das FSJ wird auf einige sozialpflegerische und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet.

Sozialversicherung

Für die Dauer des Einsatzes werden die Freiwilligen (FSJ) Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Falls ihr Waisenrente bezieht müsst ihr evt. während des FSJ´s darauf Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Studienplatz

Das FSJ kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt.

Taschengeld

Freiwillige im FSJ erhalten von den Trägern ein angemessenes Taschengeld. Erst wenn uns alle Unterlagen von dir vorliegen, können wir dir das Taschengeld überweisen.

Urlaub

Während des Freiwilligendienstes (FSJ) besteht ein Urlaubsanspruch, der sich nach dem Bundesurlaubsgesetz richtet. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch. In allen Fällen gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen, für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Zeugnis & Zertifikat

Das DRK stellt jedem FSJ-Freiwilligen auf Wunsch ein individuelles Zeugnis über den geleisteten Dienst aus. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten und erhöht damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Darüber hinaus erhalten die Freiwilligen ein Zertifikat über die Teilnahme an den Seminaren.