Erklärung zur Barrierefreiheit
In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit. Sie gilt für die unter www. drk-freiwilligendienste-st.de veröffentlichte Internetseite.
Der Websitebetreiber ist in hohem Maße bemüht, seine Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ist im Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt BGG LSA Paragraf 16b festgeschrieben.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Webseite www.drk-freiwilligendienste-st.de ergeben sich aus Paragraph 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt, Paragraph 11 Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Internetseite ist nicht mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Methodik / Erstellung dieser Erklärung
Die Website wurde durch den technischen Dienstleister geprüft. Für die Erstellung dieser Erklärung wurde die BITV/WCAG Selbstbewertung genutzt.
Stand dieser Erklärung: 26.06.2025
Der Websitebetreiber verfolgt einen hybriden Ansatz (manuelles und automatisches Testen). Für den Test nutzt der technische Dienstleister verschiedene Prüfungstools.
Nicht barrierefreie zugängliche Inhalte
- In einigen Inhalten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
- Einige Links haben keinen Linktext
- Auf einigen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Ebenso fehlen untergeordneten Elementen das passende übergeordneten Element. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
Erweiterte Anforderungen an die Barrierefreiheit (mit Bezug zur Deutschen Gebärdensprache und Leichter Sprache)
Für sachsen-anhaltische öffentliche Stellen gibt es eine erweiterte Verpflichtung nach §11 Absatz 3 BGGVO LSA für:
- Angebote, die eine Nutzerinteraktion ermöglichen (zum Beispiel ausfüllbare Formulare und die Durchführung von Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozessen) sowie für
- zentrale Einstiegs- und Navigationsangebote.
Von diesen heißt es, dass sie die Anforderungen aus der Anlage zur BGGVO „erfüllen“ und ein „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit anstreben“ sollen.
Die Anforderungen aus der Anlage der BGGVO LSA entsprechen den Anforderungen der Stufe AAA der WCAG 2.0, einer weitergeltenden Vorgängerversion der geltenden WCAG 2.1.
Die Anforderungen der Stufe AAA der WCAG 2.0 beinhalten folgende Anforderungen in Bezug auf die Verwendung von Deutscher Gebärdensprache und einfacher (also nicht Leichter) Sprache:
- 1.2.6 „Gebärdensprache“. Danach sind „(f)ür vorab aufgezeichnete Audio-Inhalte in synchronisierten Medien () Übersetzungen in Deutscher Gebärdensprache bereit-zustellen“. Videos sind hierfür ein typisches Anwendungsbeispiel.
- 3.1.3 „Ungebräuchliche Wörter“. Danach gibt es „(f)ür Wörter oder Ausdrücke, die in einem ungebräuchlichen oder eingeschränkten Sinn - einschließlich Dialekte und Fachjargon - verwendet werden, () Mechanismen zur Erläuterung.“
- 3.1.4 „Abkürzungen“. Danach gibt es „(f)ür Abkürzungen () einen Mechanismus, der ihre ausgeschriebene Form bereitstellt oder ihre Bedeutung beschreibt.“
- 3.1.5 „Einfache Sprache“. Danach ist „(f)ür alle Inhalte die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. Bei schwierigen Texten werden zusätzliche erklärende Inhalte oder grafische oder Audio-Präsentationen zur Verfügung gestellt.“
- 3.1.6 „Aussprache“. Danach gibt es „(f)ür Wörter, deren Sinn ohne die richtige Aus-sprache nicht eindeutig ist, () einen Mechanismus, der die korrekte Aussprache auf-zeigt.“
Begründung und Hinweise
Barrierefreiheit ist ein Prozess. Der Websitebetreiber arbeitet beständig an der redaktionellen und technischen Verbesserung ihres Webauftritts.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Deutsches Rotes Kreuz
Betriebsteil Freiwilligendienste
Herrenstraße 20
06108 Halle (Saale)
Telefon (0345) 279 53 25 30
E-Mail: kontakt-fwd@sachsen-anhalt.drk.de
Schlichtungsstelle
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
E-Mail: landesfachstelle@ukst.de
Telefon: (0392) 3 75 - 11 75
Überwachungsstelle: www.lf-barrierefreiheit-st.de
Ombudstelle: www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle